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Errichtung

Die Errichtung einer Stiftung erfolgt mittels Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. Die Stiftung wird durch öffentliche Urkunde oder durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) errichtet. Die öffentliche Urkunde ist notariell zu beurkunden.

In der Stiftungsurkunde, welche die Statuten der Stiftung enthält, werden die Organe der Stiftung und die Grundzüge der Stiftungsorganisation geregelt. Im Rahmen weiterer Reglemente, wie beispielsweise von Organisations- oder Entschädigungsreglementen können weitere Einzelheiten der Stiftungsorganisation geregelt werden.

Wir betreuen zahlreiche Stiftungen in den verschiedensten Bereichen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen bei der Aufsetzung und Errichtung einer Stiftung. Wir begleiten Sie bei der Wahl der für Sie passenden Stiftungsorganisation, verfassen und beurkunden wo nötig die erforderlichen Stiftungsdokumente und nehmen die erforderlichen Anmeldungen vor.

Kontakt

Kathrin Häcki
Telefon direkt: +41 58 658 29 49

Marco Strahm Notariat
Christoffelgasse 6
Postfach
3001 Bern
Schweiz

Telefon: +41 58 658 20 00
Fax: +41 58 658 59 59



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