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Änderungen

Auch nach Errichtung einer Stiftung kann zuweilen eine Änderung, sei es eine organisatorische Anpassung oder gar eine Zweckänderung erforderlich oder gewünscht sein.

Das Gesetz unterscheidet zwischen organisatorischen Änderungen, Zweckänderungen und sogenannten unwesentlichen Änderungen der Stiftungsurkunde. Eine Änderung bedarf in jedem Fall eines Antrags an die zuständige Stiftungsaufsicht. Je nach Art der Änderung ist eine solche unter mehr oder weniger restriktiven Voraussetzungen möglich.

Wir beraten Sie bei der Frage, ob und was für Änderungen der von Ihnen betreuten Stiftung möglich und sinnvoll sind, wie diese ausgestaltet werden können und unterstützen Sie beim gesamten Änderungsprozess.

Kontakt

Kathrin Häcki
Telefon direkt: +41 58 658 29 49

Marco Strahm Notariat
Christoffelgasse 6
Postfach
3001 Bern
Schweiz

Telefon: +41 58 658 20 00
Fax: +41 58 658 59 59



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