Mitarbeiterbeteiligung
Die Gründer werden üblicherweise mittels Aktionärbindungsvertrag an das Unternehmen gebunden. Zu Leistungsträgern können aber auch andere, nicht gründende Mitarbeiter avancieren. Ihre Mitwirkung ist oftmals unverzichtbar für die künftige Entwicklung des Start-ups. Um eine nachhaltige Zusammenarbeit zu gewährleisten, bieten sich Mitarbeiterbeteiligungsprogramme an. Gleichzeitig kann mit solchen Programmen ein allenfalls in der Anfangsphase des Start-ups gegenüber dem Marktdurchschnitt tieferer Lohn kompensiert werden.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können auf ganz unterschiedliche Arten und mit unterschiedlichen Bewertungen aufgegleist werden. Jede Weichenstellung ist aber mit steuerrechtlichen Auswirkungen verbunden. Hinzu tritt in der föderalistischen Schweiz die Schwierigkeit, dass jeder Kanton eine unterschiedliche Anwendungspraxis verfolgt. Ohne sorgfältige steuerliche Begleitung bei solchen Programmen kann es sowohl für das Start-up wie auch für die Mitarbeitenden zu einem bösen Erwachen kommen. Mit unserem steuerrechtlichen Fachwissen und unserer offenen und einvernehmlichen Kommunikation gegenüber den Steuerbehörden können wir Ihnen die nötige Rechtssicherheit für die Zukunft bieten.