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Gründung

Bei Start-ups sind die Rechtsformen der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Fokus. Beide Gesellschaftsformen müssen anlässlich einer öffentlichen Beurkundung vor einer Notarin oder einem Notar errichtet werden.

Die Rechtsform (AG oder GmbH) ist anhand des Tätigkeitsgebiets, des vorhandenen Kapitals und der Struktur des Start-ups sowie aufgrund der Ziele der Gründer auszuwählen. Im gemeinsamen Gespräch diskutieren wir mit Ihnen die vorhandenen Optionen, um die für Sie massgeschneiderte Lösung zu finden. Dabei leitet uns die Erfahrung aus unserer langjährigen Start-up-Beratung.

Wir entwerfen die Gründungsdokumente (öffentliche Urkunde, Statuten etc.) und nehmen die erforderliche öffentliche Beurkundung vor. Daneben kümmern wir uns um die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente, die unmittelbar nach der Gründung erstellt werden müssen. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass ein Aktienbuch sowie ein Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen sind. Bei Bedarf entwerfen wir ausserdem die für Ihre Gesellschaft notwendigen Reglemente, wie etwa ein Organisations‑ oder Spesenreglement. Wir helfen Ihnen beim Start Ihres Unternehmens und zeigen den Weg auf, den Sie ohne Absturzgefahr gehen können.

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