Steuerliche Strukturierung
Für den Verkauf von Kapitalgesellschaften ist i.d.R. die Übertragung der Beteiligungsrechte (sog. Share Deal) empfehlenswert, da der Verkäufer bei korrekter Strukturierung und Ausgestaltung der Vertragsgrundlagen einen steuerfreien Kapitalgewinn erzielen kann. Zwecks Vermeidung unliebsamer Überraschungen ist bei der Strukturierung immer auch die aktuelle individuelle Steuersituation des Verkäufers zu berücksichtigen. Bei richtiger Vorgehensweise kann zudem auch die Käuferseite in den Genuss von steuerlichen Vorteilen gelangen.
Einzelunternehmungen und Personengesellschaften können grundsätzlich nur mittels Asset Deal übertragen werden. Um vom steuerlich attraktiveren Share Deal zu profitieren, kann es von Vorteil sein, Einzelunternehmungen und Personengesellschaften vor der Übertragung in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Dabei gilt zu beachten, dass die Anteile der Gesellschaft erst nach einer Sperrfrist von fünf Jahren steuerfrei veräussert werden können. Rechtzeitige Planung und Gestaltung ist diesfalls unabdingbar.
Wird das Unternehmen mittels Erbvorbezug oder Schenkung an Nachkommen übergeben, fallen in der überwiegenden Mehrheit der Kantone keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern an. In Ausnahmefällen kann eine Erbschaftssteuer auch auf kommunaler Ebene erhoben werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die kantonalen Besonderheiten zu prüfen.
Gerne analysieren unsere Steuerexpertinnen und ‑experten ausgehend von Ihrer persönlichen Steuersituation mögliche Strukturierungen, welche die steuerlichen Rahmenbedingungen optimierend einbeziehen. Oftmals wird zur Erlangung der Beurteilungs- und Planungssicherheit bei der zuständigen kantonalen oder eidgenössischen Steuerbehörde eine verbindliche Voranfrage gestellt. Selbstverständlich verfügen wir auch dafür über die notwendigen praktischen Erfahrungen in sämtlichen Schweizer Kantonen, welche wir gerne zu Ihrem Nutzen einbringen.
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