Stockwerkeigentum
Sowohl die Begründung von Stockwerkeigentum an einem Grundstück als auch die rechtsgeschäftliche Übertragung (z.B. Kauf und Verkauf) von Stockwerkeinheiten bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Fragen zum Stockwerkeigentum und nehmen für Sie die erforderlichen öffentlichen Beurkundungen vor. Bei Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern unterstützen wir Sie mit unserer Expertise bei der aussergerichtlichen Streitbeilegung und vertreten Sie bei Bedarf in gerichtlichen Verfahren.
Als eines der führenden Notariate des Kantons Bern haben wir umfangreiche Erfahrung mit sämtlichen Facetten des Stockwerkeigentums. Wir können Sie daher im Bereich des Stockwerkeigentums umfassend unterstützen und beraten.



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