Schuldbriefe
Die Errichtung, Erhöhung und Zusammenlegung von Schuldbriefen muss öffentlich beurkundet werden. Gleiches gilt im Grundsatz auch für die Umwandlung eines Schuldbriefes in eine andere Schuldbrief-Art (z.B. Umwandlung eines Papier-Schuldbriefes in einen Register-Schuldbrief). Gerne beraten wir Sie bei solchen Geschäften und führen die entsprechenden öffentlichen Beurkundungen durch.
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