Willensvollstreckung und Erbteilung
Nach dem Tod eines Angehörigen kommen auf die Erben verschiedene zum Teil anspruchsvolle Aufgaben zu. Insbesondere geht es darum, den Nachlass zu ordnen und aufzuteilen. Bei komplexen Erbschaften oder wenn es zu Streit unter den Erben kommen könnte, kann ein Willensvollstrecker dafür sorgen, dass die Erbschaft im Sinne der Erblasserin bzw. des Erblassers abgewickelt wird. Gleichzeitig kann ein Willensvollstrecker das Nachlassvermögen in der Zeit bis zur Erbteilung verwalten und bewirtschaften.
Wird von der Erblasserin oder vom Erblasser kein Willensvollstrecker eingesetzt, haben die Erben die Erbschaft unter sich gemäss den Verfügungen von Todes wegen und dem Gesetz zu teilen. Bei der Erbteilung können sich rechtliche und praktische Fragen ergeben, die eine rechtliche Unterstützung sinnvoll erscheinen lassen.
Gerne klären wir mit Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gespräch, ob Bedarf nach einer Willensvollstreckung besteht und welche Personen für ein solches Mandat allenfalls in Betracht kommen. Zudem unterstützen wir Sie gerne sowohl bei der Erbteilung als auch bei der Abwicklung eines Mandats als Willensvollstrecker.
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Christine Glättli
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