Erbenschein
Um über den Nachlass verfügen zu können, müssen sich die Erben durch einen Erbenschein legitimieren. Darin wird festgehalten, wer als Erbe anerkannt ist. Vorbehalten bleiben die erbrechtlichen Klagen, das heisst, dass beispielsweise ein Testament oder ein Erbvertrag noch angefochten werden könnten. Der Erbenschein wird nicht von Amtes wegen ausgestellt. Jeder Erbe kann bei uns einen Erbenschein beantragen, sofern er seine Erbberechtigung darlegen kann.
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Christine Glättli
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