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Erbenschein

Um über den Nachlass verfügen zu können, müssen sich die Erben durch einen Erbenschein legitimieren. Darin wird festgehalten, wer als Erbe anerkannt ist. Vorbehalten bleiben die erbrechtlichen Klagen, das heisst, dass beispielsweise ein Testament oder ein Erbvertrag noch angefochten werden könnten. Der Erbenschein wird nicht von Amtes wegen ausgestellt. Jeder Erbe kann bei uns einen Erbenschein beantragen, sofern er seine Erbberechtigung darlegen kann.

Kontakt

Christine Glättli
Telefon direkt: +41 58 658 29 20

Marco Strahm Notariat
Christoffelgasse 6
Postfach
3001 Bern
Schweiz

Telefon: +41 58 658 20 00
Fax: +41 58 658 59 59



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