Inventar
Kurz nach dem Tod eines Angehörigen wird von der Gemeinde ein Siegelungsprotokoll erstellt. Der Regierungsstatthalter klärt anschliessend ab, ob ein Steuerinventar, ein Erbschaftsinventar oder ein öffentliches Inventar zu errichten ist. Die Erben können dabei Vorschläge für die Urkundsperson machen. Wir begleiten Sie gerne im gesamten Verfahren nach dem Tod eines Angehörigen und beraten Sie über alle notwendigen Schritte. Bei der Erstellung von Inventaren können wir auf viel Erfahrung und Know-how zurückgreifen.
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Christine Glättli
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