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Statutenänderung

Das Recht ändert sich ständig und so auch das wirtschaftliche und persönliche Umfeld, in dem sich eine Gesellschaft bewegt. Es ist deshalb unabdingbar, die Statuten einer Gesellschaft regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Aktuelle und sorgfältig verfasste Statuten schaffen Rechtssicherheit und beugen Rechtsstreitigkeiten vor.

Ein Beschluss über die Änderung der Statuten einer AG oder GmbH muss öffentlich beurkundet werden. Eine Statutenänderung ist unter anderem notwendig, wenn die Gesellschaft, ihre Firma, ihren Sitz oder ihren Zweck ändern möchte.

Aufgrund unserer langjährigen praktischen Erfahrungen wissen wir, worauf es bei der Ausgestaltung von Statuten ankommt. Wir klären den Bedarf für eine Statutenänderung ab und nehmen die öffentliche Beurkundung sowie die Änderungen im Handelsregister vor.

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