Personalmutation
Die Neuwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer AG oder eines Geschäftsführers einer GmbH erfolgt durch die General- bzw. Gesellschafterversammlung. Die Unterschrift eines neu gewählten Verwaltungsrats- oder Geschäftsführungsmitglieds muss grundsätzlich notariell beglaubigt werden.
Gerne erstellen wir die Dokumente für eine Personalmutation und nehmen die notwendigen Beglaubigungen und Änderungen im Handelsregister vor.