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Personalmutation

Die Neuwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer AG oder eines Geschäftsführers einer GmbH erfolgt durch die General- bzw. Gesellschafterversammlung. Die Unterschrift eines neu gewählten Verwaltungsrats- oder Geschäftsführungsmitglieds muss grundsätzlich notariell beglaubigt werden.

Gerne erstellen wir die Dokumente für eine Personalmutation und nehmen die notwendigen Beglaubigungen und Änderungen im Handelsregister vor.

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