Liquidation
Der Beschluss der Aktionäre bzw. Gesellschafter zur Auflösung einer AG oder GmbH muss öffentlich beurkundet werden. Gerne nehmen wir die öffentliche Beurkundung vor und unterstützen Sie bei den darauffolgenden Liquidationshandlungen.
Der Beschluss der Aktionäre bzw. Gesellschafter zur Auflösung einer AG oder GmbH muss öffentlich beurkundet werden. Gerne nehmen wir die öffentliche Beurkundung vor und unterstützen Sie bei den darauffolgenden Liquidationshandlungen.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern. Indem Sie auf der Website bleiben, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Hier können Sie die einzelnen Cookies zulassen oder blockieren: