Liquidation
Der Beschluss der Aktionäre bzw. Gesellschafter zur Auflösung einer AG oder GmbH muss öffentlich beurkundet werden. Gerne nehmen wir die öffentliche Beurkundung vor und unterstützen Sie bei den darauffolgenden Liquidationshandlungen.
Der Beschluss der Aktionäre bzw. Gesellschafter zur Auflösung einer AG oder GmbH muss öffentlich beurkundet werden. Gerne nehmen wir die öffentliche Beurkundung vor und unterstützen Sie bei den darauffolgenden Liquidationshandlungen.