Blauer Hintergrund

Vorsorgeauftrag

Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit besteht gestützt auf einen Vorsorgeauftrag die Möglichkeit, eine bestimmte Person mit der Personen‑ und Vermögenssorge zu beauftragen und dieser Person für die Erledigung der Aufgaben Weisungen zu erteilen.

Gestützt auf Ihre persönliche Situation eruieren wir, ob die Errichtung eines Vorsorgeauftrags sinnvoll ist und beraten Sie über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.