Blauer Hintergrund

Testament und Erbvertrag

Die gesetzliche Erbfolge ist nicht in jedem Fall passend. Der Erblasserin bzw. dem Erblasser stehen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten offen, welche durch Testament oder Erbvertrag ausgeschöpft werden können. Eine klare, durchdachte Regelung des Nachlasses stellt sicher, dass die Erbschaft im Sinne der Erblasserin bzw. des Erblassers abgewickelt wird und entlastet letztlich auch die Erben. Gerne eruieren wir in einem ersten Gespräch Ihre Wünsche und bringen diese in die entsprechende rechtliche Form.