Blauer Hintergrund

Ehevertrag und Konkubinatsvertrag

Das Eherecht sieht drei verschieden Güterstände vor: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Innerhalb der Güterstände gibt es verschieden Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne umfassend, um eine auf Ihre konkrete Situation passende Lösung zu finden.

Eingetragene Partner haben die Möglichkeit, in einem Vermögensvertrag besondere Regelungen für den Fall der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft zu vereinbaren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eines Vermögensvertrags.

Im Konkubinat stellen sich neben dem gesetzlich vorgesehenen Betreuungsunterhalt viele rechtliche Fragen. Im Gegensatz zum Eherecht fehlt eine umfassende gesetzliche Regelung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eines Konkubinatsvertrages.