Wirtschaftskriminalität & Untersuchungen
Die heutigen Gesetze ziehen oftmals nur unklare Grenzen zwischen strafrechtlich, zivilrechtlich und verwaltungsrechtlich relevantem Fehlverhalten. Im Geschäftsleben besteht daher vermehrt die Gefahr, ins Visier von Ermittlern zu geraten.
Wir vertreten Unternehmen, Geschäftsführungsmitglieder und andere Einzelpersonen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten behördlichen Ermittlungen, Vollstreckungsmassnahmen und internen Ermittlungen.
Wir vertreten Kunden, die Opfer von Straftaten geworden sind, sei es durch ihre eigenen Mitarbeitenden oder durch Dritte und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Rahmen der Strafuntersuchung und auch darüber hinaus. Auch Kunden, die sich gegen den Vorwurf des Fehlverhaltens in unterschiedlichsten geschäftlichen Zusammenhängen verteidigen müssen, sind bei uns bestens aufgehoben. Wir stehen ihnen im Verlauf des gesamten Verfahrens zur Seite – sowohl während der Ermittlungen als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft oder Gerichten.
Walder Wyss ist auch dann der richtige Ansprechpartner, wenn Geschäftsentscheide zu strafrechtlichen, zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren geführt haben, die parallel verlaufen und strategisch koordinierte Massnahmen erfordern. Unsere Verteidigungsstrategien beruhen nicht nur auf soliden strafrechtlichen Kenntnissen, sondern auch auf einem umfassenden Verständnis Ihrer Geschäftsprozesse und des ökonomischen Hintergrunds. Bei strafrechtlichen Schritten und zur Abwehr von Anschuldigungen können wir dabei auf das Fachwissen unserer Kollegen in den Bereichen Bankwesen, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht zurückgreifen und so eine Beratung anbieten, welche auf einer umfassenden Strategie beruht.